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Impressum

Saroba GmbH
Meisterbetrieb für Sanitär- und Heizungsbau

Klaus-Dieter Hagedorn und Peter Jäckel (Geschäftsführer)
Lehnitzstr. 73
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 – 3677 oder 03301 – 53 51 99
Bereitschaftsdienst (24h): 0172 – 307 34 33
Fax: 03301 – 53 52 59
E-Mail: info@saroba.com

Registergericht
Amtsgericht Neuruppin (Brandenburg)

Registernummer
HRB 426

Konzeption, Design und Realisierung der Website: FINISH – Agentur für Marke und Design.


Allgemeine Geschäftsbedingungen SAROBA GmbH März 2011

1. Angebots-/ Auftragsbedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Basis aller Verträge zwischen der Firma SAROBA GmbH und dem Auftragsgeber. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Alle Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind für uns nicht verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Unsere Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der Auftragserteilung, bzw. der Annahme unserer Leistungen als anerkannt.

2. Angebot

Unsere Angebote gelten acht Wochen ab Datum des Angebots. Danach sind sie freibleibend. Ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung dürfen Angebote in keiner Form an Dritte überlassen werden.

3. Rechnungen/ Preise

Leistungen erfolgen zu den vereinbarten bzw. den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreisen zuzüglich der gesetzlichem Mehrwertsteuer. Privatkunden müssen unsere Rechnungen 2 Jahre aufbewahren. Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Wenn der Rechnungsausgleich binnen 5 Tagen ab Rechnungsdatum bei einem Gesamtbruttowert ab 5.000,- € auf unserem Geschäftskonto eingeht, so gewähren wir einen Skontoabzug von 2 % der Rechnungssumme. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen können. Die uns im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehenden Versandkosten, Porto und sonstigen Auslagen sind vom Kunden in voller Höhe ohne jeden Abzug zu erstatten. Werden uns Umstände bekannt, die nach unserer Ansicht die Kreditwürdigkeit des Auftragsgebers mindern, so werden alle unsere Forderungen sofort fällig, ungeachtet irgendwelcher Laufzeiten oder Zahlungszielen. In einem solchen Fall sind wir ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Insbesondere gilt dies für die Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens.

4. Abnahme/ Fristen

Die Abnahme der Werkleistung erfolgt durch die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls oder des Arbeitsscheins durch den Auftraggeber oder einen Bevollmächtigten desselben. Erfolgt keine Unterzeichnung durch den Auftraggeber, so gilt die Abnahme mit Ablauf von zwölf Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistungen als erfolgt. Ebenso gilt die Abnahme als erfolgt, nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung der Werkleistung durch den Auftraggeber. Fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

5.Gewährleistungen
Voraussetzung ist ein abgeschlossener Wartungsvertrag

Für die von uns erbrachten Werkleistungen bestehen folgende Gewährleistungen:

• für die von uns durchgeführten Werkleistungen (5 Jahre)
• für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen (1 Jahr)
• für die von uns eingebrachten Materialien (2 Jahre)

Soweit uns Ansprüche aus einer Herstellergarantie für die eingebrachten Materialien zusteht, erstreckt sich diese auch auf unsere Kunden. Gewährleistungsanspruch besteht nur in Verbindung mit einem gültigen Wartungsvertrag.

6. Eigentumsvorbehalte

Wir behalten uns das Eigentum aus allen Lieferungen und Leisungen bis zu Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Auftraggeber darf diesen Gegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist der Auftragsgeber verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten.

7. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oranienburg.

8. Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.